Steuernachzahlung für Casinos Austria
Zwar ist noch nichts entschieden, aber zumindest droht der Casinos Austria AG schon wieder Ärger. Und zwar diesmal in Form von satten Steuernachzahlungen an den österreichischen Staat. Aber was haben die Casinos Austria diesmal gemacht, was Gegenstand der Untersuchung und des Steuerärgers ist ? – Die Frage aller Fragen ist diesmal, ob ein Videolotterieterminal ein Spielautomat ist oder nicht ?
Denn darüber streiten derzeit die Casinos Austria mit der Tiroler Stadtgemeinde Lienz vor Gericht. Handelt es sich dabei um einen Spielautomaten, würde eine Vergnügungssteuer anfallen, die der Gemeinde in der Höhe von 1,4 Millionen € zugute käme. So lautet die Argumentation des Lienzer Bürgermeisters Johannes Hibler. Allerdings sieht das die Casino Austria Gruppe anders.
Die Casinos Austria stehen auf einem anderen Standpunkt, den sie verbissen vor Gericht verteidigen wollen. Laut Aussage eines Sprechers der Casinos Austria handelt es sich nicht um Spielautomaten, sondern um Terminals, die zentral angeschlossen sind. Das Ganze ist eine spitzfindige Behördenfrage. Denn entscheidend ist, ob es sich um einen Spielautomaten handle, laut Begründung eines behördlichen Bescheids „das äußere Erscheinungsbild“ eines klassischen Spiel¬automaten und nicht, ob dieser an einen zentralen Rechner angeschlossen ist. Für die beiden streitenden Parteien liegt der Fall jeweils ganz klar.
Für den Bürgermeister ist die Abgabenpflicht der Casinos Austria eindeutig, denn das Tiroler Vergnügungssteuergesetz besagt, dass der Steuerpflicht grundsätzlich alle Arten von elektronischen Spielapparaten, gleich, wo sich die zentrale Kontroll - und Steuerungseinheit befindet, unterliegen. Jetzt ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug. Der Streit könnte sich auf weitere der insgesamt elf Standorte der Casinos Austria ausbreiten. Und sollte entschieden werden, dass es sich um Spielautomaten handelt, dann wäre das auch für die Frage der geplanten Bundesautomatensteuer wesentlich. Gegebenenfalls würden nämlich die in Automatencasinos betriebenen Terminals dann auch dieser Steuer unter¬liegen.
Und dann würden nicht nur die Casinos Austria steuerlich gesehen in die Pflicht genommen werden, sondern auch alle anderen Automaten – und Glücksspielhersteller.

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