»Texas Holdem Poker
»Texas Holdem Poker Regeln
»Online Poker Seiten
»Beginner Strategie
»Texas Holdem Fortgeschrittene Strategie
» Poker Tipps
»mehr Poker Tipps
»No Limit Strategie
»Pot Odds und Outs
»Das Bluffen
»Slow Play
»Heads Up Strategie
»Poker Tells
»Sit and Go Strategie
»Turnier Strategie
»Poker Freerolls
»Poker Begriffe
»Poker Profis
Poker lernen
»Bankroll Management
»Poker Bonus Codes
»Poker Training
»WSOP
»WPT
»EPT
»Poker EM
»Einzahlungsmethoden
»Poker Casinos
»Online Casino
»Sitemap

Partner Seiten
Casino Bonus
Online Slots

Pokerworld24
online Roulette


1400 EUR Bonus
Unser Test


100% bis $400 + $8FREE
Unser Test


100% bis $500+$20
Unser Test


$400 Stufenbonus
Unser Test


100% bis $500
Unser Test


100$ Bonus
Unser Test

 

bwin hat Steuerärger

Dem österreichische Wettanbieter Bwin droht eine schwere Steuernachzahlung, - es steht sogar eine Strafe von bis zu 125 Millionen Euro im Raum. Wie in österreichischen Medien berichtet, droht dem börsenotierten Glücksspielkonzern bwin eine heftige Steuernachzahlung. Gegen das Unternehmen läuft seit geraumer Zeit ein Finanzstrafverfahren, um festzustellen, ob das Online-Glücksspiel umsatzsteuerpflichtig ist. Das hängt unter anderem davon ab, wo genau die Geschäfte abgewickelt werden. Ein Gutachten einer Steuerkanzlei hat folgendes ergeben, - so soll der Hauptserver von bwin, über welchen die gesamten Glücks – und Wettspiele abgewickelt werden, sich bereits seit geraumer Zeit in Wien befinden. Wenn dem so wäre, dann würde dieses Unternehmen eine Betriebsstätte in Österreich führen, und somit würde die Umsätze von bwin der österreichsichen Umsatzsteuer unterligen.

Auch der Leiter der zuständigen Finanzstrafbehörde kommt zu dem Schluss, dass es sich „bei den Servern um eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte“ handeln würde. Im schlimmsten Fall müsste bwin wegen Hinterziehung für die vergangenen sieben Jahre Umsatzsteuer nachzahlen. Bei Glücksspielumsätzen in der Höhe von 625 Millionen Euro wären das rund 125 Millionen Euro. Bwin sieht das natürlich anders. So erklärte der Sprecher von bwin, dass das Unternehmen bereits zwischen 1999 und 2001 einer Betriebsprüfung unterzogen wurde, mit einer eindeutigen Klärung der umsatzsteuerlichen Frage. Und dies hätte ergeben, dass Online-Glückspiele von der Umsatzsteuer befreit sein würden und daran hätte sich laut bwin auch nichts geändert.

Doch dies ist nicht der einzige Ärger mit dem sich bwin zurzeit rumschlagen muss. So steht auch noch der Vorwurf des Insiderhandels im Raum. So würde Klärungsbedarf beim Verkauf größerer Aktienpakete durch die bwin-Vorstände Norbert Teufelberger und Manfred Bodner bestehen. Am 4. Juni veräußerten die Manager über eine New Media and Gaming Holding mit Sitz in Malta insgesamt 562.000 bwin-Aktien und erhielten dafür 16,75 Millionen Euro. Auch die jüngsten Aktienverkäufe der bwin-Vorstände könnten in diesem Lichte in den Verdacht von Insidergeschäften kommen, sollte sich herausstellen, dass Teufelberger und Bodner über den Verfahrensstand Bescheid wussten. Natürlich besteht die Unschuldsvermutung und bwin weist auch alle Vorwürfe entschieden zurück, aber dennoch stehen bwin schwere Zeiten bevor.